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Häufige Fragen zur Yogalehrer-Ausbildung
An wie vielen Yogastunden muss ich ungefähr während meiner Ausbildungszeit teilnehmen?
Die Yogastunden werden in Form von Hospitationsstunden geleistet, jeder Teilnehmer kann nach eigenem Ermessen daran teilnehmen. 50 Hospitationsstunden sind Pflicht, das bedeutet mindestens eine wöchentliche Teilnahme am Yogaunterricht. Die Hospitationsstunden werden in einem Hospitationsnachweis gesammelt und zum Ausbildungsende abgegeben.
Was ist, wenn ich nicht in Wiesbaden wohne und die Hospitationen nicht im UNIT leisten kann?
Wir erkennen auch Hospitationen an, an denen in anderen Schulen teilgenommen wird. Hier kann jeder zu seinem/r Lehrer/in in seiner Stadt/ seinem Ort gehen und sich die Hospitationen als Nachweis abzeichnen lassen. Uns ist die regelmäßige Yogapraxis wichtig, nicht der Ort oder der Lehrer. Erfahrungsgemäß ist die Teilnahme bei einem erfahrenen Yogalehrer von Vorteil.
Müssen die Hospitationen im Vinyasa Yoga sein oder kann ich mir auch die Teilnahme an Yogaklassen anderer Yogarichtungen abzeichnen lassen?
Selbstverständlich. Zwar hat sich die Teilnahme an Vinyasa Yoga Klassen während der Ausbildung als Vorteil erwiesen, ist aber nicht verpflichtend. Unserer Meinung nach gibt es nur ein Yoga, die Übungsausführung mag unterschiedlich sein, das Ziel jedoch ist gleich.
Was passiert, wenn ich zwischendurch krank werde und nicht mehr an der Ausbildung teilnehmen kann?
Wenn ein Teilnehmer aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nachweisbar nicht mehr teilnehmen kann, besteht immer die Möglichkeit die fehlende Ausbildungszeit in der nächsten Ausbildung nachzuholen. Da wir 2 Ausbildungen pro Jahr anbieten, findet sich hier immer der passende Einstieg.
Wie viele Teilnehmer nehmen an der Yogalehrer Ausbildung teil?
Im Durchschnitt sind es ca. 20 Teilnehmer.
Ist die Ausbildung von den Krankenkassen anerkannt?
Die Anerkennung der Krankenkassen erhält man nicht durch die Ausbildung allein. Man benötigt mindestens eine 500stündige Yogalehrerausbildung. Dadurch erlangt man nach §20 SGBV die Zusatzqualifikation für die Krankenkassen! Zudem fordern die Krankenkassen zusätzlich eine Grundqualifikation als Sportwissenschaftler, Physiotherapeut, Krankenschwester oder eine andere Qualifikation aus einem medizinischem, therapeutischem oder pädagogischem Bereich und ein aussagefähiges Kurskonzept. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann man als Lehrer die Anerkennung für sein Kurskonzept erhalten.
Wie fortgeschritten muss ich in meiner eigenen Yoga-Praxis sein, wenn ich die Ausbildung zum Yogalehrer machen möchte?
Für uns ist nicht entscheidend, wie weit jemand in der eigenen Praxis ist, sondern ein ehrliches Interesse an dem Thema Yoga und die Bereitschaft, Yoga als Lebensphilosophie in seinen Alltag aufzunehmen. Unserer Erfahrung nach sind auch aus Teilnehmern sehr gute Yogalehrer geworden, die den Weg mit weniger Yoga Asanapraxiserfahrung begonnen haben, aber während der Ausbildung sich selbst und ihre Fortschritte mit der Sichtweise eines werdenden Yogalehrers beobachten konnten. Diese Lehrer können sich später immer sehr gut an ihren eigenen Weg erinnern und sich somit sehr gut in Yoga-Anfänger hinein versetzen. Somit macht es im Grunde keinen Unterschied, mit welcher Praxiserfahrung man in die Ausbildung geht. Viel entscheidender ist der Lernprozess, der sich aus einer in der Praxis so unterschiedlichen Gruppe ergibt. Zu lernen den Ehrgeiz beiseite zu legen, sich in Geduld zu üben und zu erleben, wie die Gruppe trotz körperlicher Unterschiede nach und nach immer homogener wird.
Bildungsprämie wird anerkannt

Yoga Studio
Auf unserer Studio-Website unit-wiesbaden.de finden Sie Informationen über unser umfangreiches Angebot &
