Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 2022)
Nachfolgende AGB sind Bestandteil der Anmeldungen für/ Buchungen von Ausbildungen bei UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung.
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung und der teilnehmenden Person gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vereinbarungsschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der teilnehmenden Person werden nicht anerkannt, es sei denn, UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Die vorliegende Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Unternehmer als Teilnehmende. Unternehmer sind jede natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Ziel der Ausbildung / des Workshops
- Jede teilnehmende Person kann innerhalb der Ausbildung/ des Workshops hinreichende praktische und theoretische Kenntnisse erwerben, die ihn/sie befähigen in dem Bereich des Ausbildungs- oder Workshopthemas tätig zu werden.
- Die Gesamtausbildungen erstreckt sich über den unter www.unit-ausbildung.de genannten Zeitraum, je nach Ausschreibung der gebuchten Ausbildung, und ist eine auf den Richtlinien der American Yoga Alliance basierende Ausbildung. Diese ist so konzipiert, dass alle sowohl praktischen als auch theoretischen Bereiche, die sich rund um das umfassende ThemaYoga erstrecken, ausreichend abgedeckt werden. Die einzelnen Themenschwerpunkte sind unter www.unit-ausbildung.de zu finden.
3. Ausbildungsverlauf
- Die Ausbildung umfasst in den genannten Unterrichtsgebieten die von der Yoga Alliance vorgegebenen Ausbildungsstunden und beinhaltet Contact-Stunden (Ausbildung in Präsenz unter Anwesenheit eines registrierten Ausbilders) sowie Non-Contact-Stunden für das eigene Studium (Studium der Unterlagen, Schriften & Bücher, Hausaufgaben, Lernzeiten, Unterrichten üben, praktische Gruppenübungen, Hospitationen, Teilnahme an Yogaklassen).
- Der Workshop umfasst die bei der Yoga Alliance unter YACEP registrierten Stunden & Inhalte.
- Die Termine der Ausbildung/ des Workshops entnehmen Sie bitte unserer Internetseite www.unit-ausbildung.de.
- Einige Ausbildungen schließen sowohl mit einer theoretischen sowie praktischen Abschlussprüfung ab. Die Teilnahme ist freigestellt, jedoch Voraussetzung für die Erteilung des Diploms/Zertifikats.
4. Zertifikat/ Diplom
- UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung stellt allen Teilnehmenden, die an sämtlichen Unterrichtseinheiten teilgenommen sowie erfolgreich sowohl die praktische, als auchdie theoretische Abschlussprüfung bestanden haben, eine entsprechende Ausbildungsbescheinigung aus. Voraussetzung dafür ist die Zahlung aller Kursgebühren sowie die erfolgreiche Teilnahme an einer eventuellen Prüfung oder Praxis-Präsentation. Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung kann das Zertifikat bereits vorher ausgehändigt werden, wenn bis zu dem Zeitpunkt die Zahlungen ohneUnterbrechung erfolgt sind. Ist die teilnehmende Person mit ein oder mehreren Zahlungen in Rückstand, kann das Zertifikat zurückbehalten werden, bis die Zahlungen aller Gebühren erfolgt sind.
- Teilnehmende an Workshops erhalten eine Teilnahmebestätigung ohne weitere Prüfung oder Abschlusstest.
5. Themen/Inhalte
- Die Themenbereiche der Ausbildung / des Workshops werden von UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung basierend auf der Registrierung bei der Yoga Alliance in den Ausbildungsverlauf integriert. UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung steht es jedoch frei, innerhalb der genannten Themenbereiche entsprechend der konzeptionellen Ausrichtung von UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung und dem Stand der Ausbildungsgruppe entsprechend Schwerpunkte zu setzen.
6. Referierende und Gesamtverantwortung
- Referierende der Ausbildung sind grundsätzlich Kursleitende von UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung und von der Yoga Alliance registrierte Yogalehrende und für die Ausbildung zugelassene Ausbildende.
- Es steht im Ermessen von UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung, einzelne Teile des Ausbildungsprogramms sowie auch Workshops durch externe Referierende durchführen zu lassen. Die fachliche Verantwortung und Gesamtleitung der Ausbildung verbleibt in jedem Fall bei UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung.
7. Ort der Ausbildung
- Alle Ausbildungsteilnehmenden melden sich verbindlich für eine Ausbildung an einem fest definierten Ausbildungsort an. Dieser ist auf der Anmeldung
- Die Ausbildungstermine finden in den Kursräumen des Ausbildungsstudios der entsprechenden Stadt – in Wiesbaden i.d.R. im UNIT Yoga Wiesbaden sowie in Hamburg i.d.R. im UNIT Yoga Hamburg – statt. An bestimmten Standorten arbeitet UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung mit weiteren Kooperationsstudios zusammen, in deren Räumlichkeiten die Ausbildung stattfindet. In einzelnen Fällen behält sich UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung vor, den Ort der Ausbildung an einen anderen Ort innerhalb der Ausbildungsstadt oder nähere Umgebung zu verlegen, oder Teile der Ausbildung alsOnline-Schulungen durchzuführen.
- Kursteilnehmende, die weiter als 50 km vom Ausbildungsort entfernt wohnen können nach vorheriger ausdrücklicher Absprache mit UNIT Yoga ihre Hospitationsstunden in anderen Yoga-Schulen Die Anrechnung solcher Stunden auf die Ausbildung ist nur möglich, wenn diese in der auswärtigen Yoga-Schule konzeptionell der Ausbildung von UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung entsprechen. Zudem muss die auswärtige Yoga-Schule die Ableistung der Stunden nach Art und Zeitraum schriftlich bestätigen. Ausnahmen hiervon sind in einzelnen Fällen möglich.
8. Haftung
- Die teilnehmende Person verpflichtet sich den Referierenden bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen, (Vor-) Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft vor Kursbeginn mitzuteilen. Bei bestehenden ernsthaften Erkrankungen/Infektionsrisiken ist die Teilnahme nur mit Genehmigung des behandelnden Arztes möglich. Die teilnehmende Person trägt die Verantwortung dafür, sich die Teilnahme vom Arzt vor Anmeldung bestätigen zu lassen. UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung behält sich vor, final über die Teilnahme am Workshop zu entscheiden.
- Mit der Unterzeichnung dieser Anmeldung bestätigt Die teilnehmende Person, durch persönliche aktive Erfahrung in der Ausübung von Yoga, hinreichend über die körperlichen Anforderungen an den Workshop informiert zu sein. Die teilnehmende Person bestätigt weiterhin, über die dafür erforderliche körperliche Fitness und Gesundheit zu verfügen und/oder vom Arzt eine entsprechend positive Bescheinigung über die Teilnahme erhalten zu haben.
- Die teilnehmende Person trägt die Verantwortung dafür, eine entsprechende Tauglichkeitsbescheinigung vom Arzt vor Anmeldung einzuholen. UNIT Yoga geht davon aus, dass bei Vor (Erkrankungen) die Teilnahme vorab mit einem Arzt abgeklärt wurde.
- Ist eine Teilnahme an der Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen dann doch nicht möglich, kann kostenfrei auf eine andere Ausbildung umgebucht werden. Ein Rücktritt ist in diesem Fall nicht möglich.
- Die Teilnahme an UNIT Ausbildungen & Workshops erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmenden.
- Ansprüche der teilnehmenden Person auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der teilnehmenden Person aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung, ihrer gesetzlichen Vertretenden oder leitenden Angestellten beruhen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird insoweit ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der teilnehmenden Person aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertretenden/leitenden Angestellten der UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9. Versäumnis von Kurseinheiten, Abbruch der Ausbildung
- Liegt aufgrund dauerhafter Krankheit oder Verletzung eine Verhinderung der Teilnahme an der Ausbildung oder Workshop vor, können fehlendeKurseinheiten in der folgenden Ausbildung nachgeholt werden. Hierfür muss vom Ausbildungsteilnehmenden ein Nachholungsantrag ausgefüllt und an UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung übermittelt werden. Kann dieser Termin aufgrund von Krankheit erneut nicht wahrgenommen werden, kann eine letztmalige Nachholungsvereinbarung in einer anderen Gruppe vereinbart Näheres hierzu regelt der Nachholungsantrag. Ohne Abmeldung oder Attest muss der versäumte Termin neu gebucht und bezahlt werden. Anteilige Kosten für die versäumte Unterrichtszeit sind ohne Ausnahme nicht erstattungsfähig.
- Sollte die Ausbildung nicht noch einmal von UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung angeboten werden, verfallen sämtliche Ansprüche der teilnehmenden Person. Eine Erstattung versäumter Ausbildungsinhalte ist in dann ausdrücklich
- Wird die Ausbildung von der teilnehmenden Person nach dessen Beginn abgebrochen, findet eine Erstattung der verbleibenden anteiligen Kosten ebenso ohne Ausnahme nicht Bei einer Ratenzahlung bleibt das Vertragsverhältnis solange bestehen, bis die Gebührenvollständig beglichen sind.
10. Rechnungsstellung/Zahlungsweise
- Alle Teilnehmenden erhalten von UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung eine ordnungsgemäße Rechnung, die alle vereinbarten Zahlungsinformationen enthält.
- Bei nachträglicher Änderung der Zahlungsweise berechnet UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro pro Änderung.
- Bei einer vereinbarten Ratenzahlung ist die Höhe der vereinbarten Rate bindend und kann nachträglich nicht geändert werden. Eine vorzeitige Zahlung aller Raten ist möglich, jedoch ändert sich dadurch nicht der auf der Rechnung angegebene Betrag.
11. Zahlung der Kursgebühren
- Die Zahlungsmodalitäten der Kursgebühr sind im Buchungsprozess geregelt sowie im Anmeldeformular unter „Zahlungswunsch“ geregelt. Sofern der Teilnehmer nicht die Einmalzahlung wählt, ist die Zahlung über eine Anzahlung und eine Restzahlung geregelt, deren Zahlung in Raten erfolgt.
- Die teilnehmende Person hat die Möglichkeit, die von UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung empfohlene Höhe und Dauer der Ratenzahlung in Anspruch nehmen, insofern eine Ratenzahlungsmöglichkeit aufgeführt ist. Hierbei werden zusätzlich 10,- Euro Gebühren pro Ratenzahlungsmonat
- Die Zahlung der entsprechenden Rate erfolgt immer zum oder zum 15. des jeweiligen Monats für die Dauer derRatenzahlungsvereinbarung per Lastschrift durch UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung.
- Ist die teilnehmende Person ohne vorherige Absprache mit mehr als 1 Rate in Verzug wird der Gesamtbetrag in voller Höhe fällig und kannentsprechend angemahnt In diesem Fall wird vereinbart, dass die Ausbildung bis zur vollständigen Bezahlung unterbrochen wird.
- Ist die teilnehmende Person mit mehr als drei Raten in Verzug, kann die teilnehmende Person von der Ausbildung ausgeschlossen werden. Die Ausbildung ist dabei dennoch in vollem Umfang zu bezahlen.
12. Rücktritt und Umbuchung durch die teilnehmende Person
- Sie können von dem Vertrag zurücktreten, wobei die nachfolgenden Bedingungen, insbesondere die dabei anfallenden Gebühren gelten:
- Bis 26 Wochen vor Ausbildungsbeginn kostenfrei.
- Bis 8 Wochen vor Ausbildungsbeginn fallen 15% der Kursgebühren an.
- Bis 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn fallen 50% der Kursgebühren an.
- Ab 30 Tage bis 1 Tag vor Ausbildungsbeginn fallen 90% der Kursgebühren an.
- Sofern eine Umbuchung – im Hinblick auf die Auslastung – in eine andere Ausbildungsgruppe möglich ist, können Umbuchungen der gleichen Ausbildung auf ein anderes Datum gegen eine Gebühr i.H.v. € 50,- / pro Person bis vor Beginn der ursprünglich gebuchten Veranstaltung durchgeführt werden. Eine Umbuchung liegt nur dann vor, wenn mit dem Umbuchungswunsch bzw. der schriftlichen Bekanntgabe der Nichtteilnahme gleichzeitig der neue Teilnahmetermin durch UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung bestätigt wird, ansonsten handelt es sich um einen Rücktritt und wird wie unter Abs. 1 beschrieben behandelt.
- Ein Rücktritt oder eine Umbuchung muss mit Unterschrift schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktritts- bzw. der Umbuchungserklärung bei UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung. Nach Beginn der Ausbildung ist kein Rücktritt und auch keine Umbuchung mehr möglich. Bei Nichterscheinen ist die Ausbildungsgebühr in voller Höhe fällig. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund des Nichterscheinens und auch bei Vorlage eines Attests.
- Im Falle einer Umbuchung in eine andere Ausbildungsgruppe mit anderem Ausbildungsstart bleiben die Stornofristen des ursprünglich gebuchten Ausbildungsstarts bestehen. Als Ausbildungsbeginn gilt für eine eventuell mögliche Stornierung weiterhin die vor der Umbuchung gebuchte Ausbildung. Die Umbuchung in eine andere, spätere Ausbildungsgruppe verschiebt somit nicht die Stornofristen nach hinten.
13. Änderung und Absage durch UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung
- Änderungen der ausgeschriebenen Termine, der Veranstaltungsräume, sowie des Programm-/Zeitablaufes und der Referierenden behält sich UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung vor.
- Ebenso behält sich UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung das Verschieben oder die ersatzlose Absage von Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmenden-Zahl (weniger als 10 Teilnehmende) oder aus sonstigen wichtigen, von UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung der Referierenden oder höhere Gewalt) oder den Ausschluss des Teilnehmenden von Veranstaltungen aus medizinischen Gründen vor. Die Teilnehmenden werden im Falle von Terminabsagen oder –Verschiebungen sowie Änderungen rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung in Kenntnis gesetzt. Bei Verschiebungen wird der neue Termin per E-Mail bekannt gegeben.
- UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung behält sich vor, die Ausbildungsvereinbarung bis 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn abzusagen, insbesondere wenn der gewünschte Veranstaltungstermin zwischenzeitlich ausgebucht sein sollte.
- Im Falle der Verschiebung verbleiben gezahlte Ausbildungsgebühren bis zum nächsten Ausbildungstermin bei UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung. Wird eine Ausbildungsveranstaltung durch UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung abgesagt, wird die bezahlte Teilnahmegebühr nach Erhalt der Kontoverbindung innerhalb von 14 Tagen erstattet oder auf Wunsch des Ausbildungsteilnehmers auf andere Leistungen von UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung angerechnet. Weitergehende Ansprüche aus Änderungen oder Terminabsagen insbesondere Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
14. Urheberrecht
- Das Urheberrecht sämtlicher von UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung erstellter Veröffentlichungen liegt bei UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung. Alle durch UNIT Yoga Aus- & Weiterbildung erstellen Ausbildungskonzepte und Unterlagen sind mit Sorgfalt und durch langjährige Erfahrung erstellt worden. Eine andere Nutzung als zum persönlichen Gebrauch, insbesondere die Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist Ebenso ist es untersagt die Konzeption zuübernehmen und unter eigenem Namen anzubieten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. Weiterreichende Ersatzansprüchewerden hierdurch nichtberührt.
- Die Teilnehmenden geben durch Anerkennung der AGB ihr Einverständnis, dass Foto- oder Videoaufnahmen, die während der UNIT Yoga Ausbildungen gemacht werden, ohne Vergütung, und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt, in audiovisuellen Medien oder Printmedien sowie für Online- Werbezwecke (z.B. auf unit-ausbildung.de oder Facebook) benutzt werden dürfen. Die Teilnehmenden erwerben mit der Ausbildung keinerlei Recht an der Nutzung von Schutzrechten, Markennamen, Kursbezeichnungen oder Werbemitteln für die jeweiligeVeranstaltung.
15. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort
- Mündliche Nebenabreden zu dieser Ausbildungsvereinbarung sind nicht getroffen worden. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrags, die nicht durch eine individuelle Vereinbarung der Vertragsparteien erfolgt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
- Für den Fall, dass die teilnehmende Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Wiesbaden
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages, werden die Parteien eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ergänzung treffen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Regelungen dieses Vertrags eine von den Vertragsparteien nicht beabsichtige Lücke aufweisen.
16. Google reCAPTCHA
- Wir nutzen „Google reCAPTCHA“ (im Folgenden „reCAPTCHA“) auf dieser Website.
Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf dieser Website (z. B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z. B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet. - Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet. Die Speicherung und Analyse der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
- Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA entnehmen Sie den Google-Datenschutzbestimmungen und den Google Nutzungsbedingungen unter folgenden Links:
https://policies.google.com/privacy?hl=de und
https://policies.google.com/terms?hl=de. - Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link:
https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participantdetail?
contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active